Lehrgänge für Lehrer:innen

Auf den folgenden Seiten findest du die Termine und die Buchungsmöglichkeit für die folgenden Lehrgänge:

Neben der Zustimmung der Schulleitung, ist auch die Genehmigung der Landesschulbehörde notwendig, um die Lehrgänge als Dienstreise anzutreten. Sollte diese Genehmigung nicht vorliegen, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, privat an den Lehrgängen teilzunehmen.

 

Den entsprechenden Antrag auf Genehmigung der Dienstreise haben wir dir verlinkt. 

 

Hinweis: Das Niedersächsische Kultusministerium gibt aktuell folgende Aussage zu Auslandsdienstreisen für Lehrkräfte: "Angesichts der aktuellen Infektionslage werden Auslandsreisen von Schulleitungen und Lehrkräften vorerst nicht genehmigt werden. Diese Regelung gilt zunächst bis zu den Herbstferien. Derzeit ist keine Prognose möglich, wie sich die Pandemie in Deutschland und im Ausland entwickeln wird. Sollte sich die Lage und Infektionsgefahr deutlich bessern, ist eine Neubewertung seitens des Kultusministeriums nicht ausgeschlossen."


Unter den oben genannten Voraussetzungen, gibt es für Lehrkräfte folgende Möglichkeiten, um an unseren Lehrgängen teilzunehmen:

1) Als Privatperson und Selbstzahler

2) Als Privatperson im "schulischen Interesse". Damit hat die Schule die Möglichkeit, die Kosten entsprechend abzurechnen (auf Schulkosten; nicht über die Landesschulbehörde). 

 

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Genehmigung Dienstreise
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